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HäufigeFragen

Dies sind Schäden, welche am parkierten Fahrzeug, durch einen unbekannten Dritten verursacht wurden.

Parkschäden

Wenn Ihnen Ihr Parkplatznachbar einen Kratzer verpasst hat und Ihnen Bescheid gibt, wird der Schaden über dessen Haftpflichtversicherung abgewickelt. Wenn er einfach davon fährt, hilft Ihnen in solchen Fällen nur noch eine Parkschadenversicherung.

Nein, es kommt drauf an wo und wie tief die Delle ist. Bei zu tiefen Dellen, zum Beispiel auf einer Kante, kann der Lack reissen und es muss nachlackiert werden.

Nein. Beim Schaden, den Sie einem Dritten verursacht haben, kommt Ihre Haftpflichtversicherung zum Tragen. Wurde dabei auch Ihr Fahrzeug beschädigt, ist dies über die Vollkasko versichert.sacht wurden.

Sturm- und Hagelschäden sind durch die Teilkaskoversicherung gedeckt. Diese kommt für die Schäden im Zusammenhang mit so genannten Elementarereignissen auf.

Ja das können Sie, wenn das Auto Ihnen selber gehört. Bei Leasingfahrzeugen ist das nicht möglich. Beachten Sie aber, dass die Versicherung bei einem weiteren Hagelschaden nicht den gesamten Schaden übernimmt. Sollten Sie das Fahrzeug mit dem Hagelschaden verkaufen, müssen Sie einen Abschreiber mit einberechnen.

Generell ist es vernünftiger, das Fahrzeug zu reparieren. Die Summe, die Sie von der Versicherung ausbezahlt bekommen, ist erfahrungsgemäss oft kleiner, als der Schaden effektiv kostet. Bei einem älteren Fahrzeug, das nicht mehr weiter Verkauft wird, kann es sinnvoll sein sich den Schaden auszubezahlen. Gerne können Sie von uns eine gegen Offerte verlangen.

Fragen

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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